Unterrichtsbedingungen für Instrumentalunterricht
Der Unterricht findet nur während der Schulzeit statt.
In den Ferien wird kein Unterricht erteilt.
Es werden pauschal 36 Unterrichtswochen pro Jahr gerechnet.
Zwei der Unterrichtsstunden finden in Form eines öffentlichen Vorspieles statt (in der Regel im Januar und zum Schuljahrsende).
Anmeldung zum Einzelunterricht jederzeit möglich. Bei Anmeldung wird ein Unterrichtsvertrag abgeschlossen.
Kündigung des Unterrichtsvertrages jeweils zum 31.Januar und zum 31.Juli eines Jahres möglich, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen.
Probestunden nach Vereinbarung.